Im deutschsprachigen Alltag heißt jeder süße Fruchtaufstrich „Marmelade". Im Supermarkt steht auf dem Erdbeerglas aber „Konfitüre". Das ist keine Marotte der Hersteller, sondern eine Regel — und wer sie kennt, liest ein Regal anders.
Der Name richtet sich nach der Frucht, nicht nach dem Rezept
Die EU-Richtlinie 2001/113/EG behält den Begriff Marmelade Erzeugnissen aus Zitrusfrüchten vor: Orange, Zitrone, Mandarine, Grapefruit, Zedrat, Bergamotte. Für alle anderen Früchte lautet die korrekte Bezeichnung Konfitüre.
Genau deshalb sucht man im Regal vergeblich nach „Erdbeermarmelade". Umgangssprachlich sind die Wörter Synonyme, auf dem Etikett ist die Unterscheidung verpflichtend.
Konfitüre und Konfitüre extra: es geht um den Fruchtanteil
Innerhalb der Kategorie gibt es zwei Stufen. Die einfache Konfitüre muss eine Mindestmenge Frucht je Kilo Fertigerzeugnis erreichen, die Konfitüre extra muss darüber liegen. Das ist der einzige Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen — und er betrifft die Substanz: mehr Frucht heißt weniger Zucker und weniger Wasser.
Was sich im Juni 2026 geändert hat
Die Richtlinie (EU) 2024/1438 ändert die Richtlinie 2001/113 und gilt seit dem 14. Juni 2026. Sie bringt zwei Neuerungen.
- Mehr Frucht vorgeschrieben. Der Mindestgehalt bei Konfitüren steigt von 350 auf 450 Gramm je Kilo, bei Konfitüren extra von 450 auf 500. Eine Konfitüre extra besteht damit zur Hälfte aus Frucht.
- Der Begriff „Marmelade" kann sich ausweiten. Mitgliedstaaten, in denen die Verbraucher „Marmelade" gewohnheitsmäßig als Synonym für „Konfitüre" verwenden, dürfen den Begriff auf ihrem Gebiet auch für andere Früchte als Zitrusfrüchte zulassen. Die den Zitrusfrüchten vorbehaltene Bezeichnung heißt dann „Marmelade aus Zitrusfrüchten".
Erklärtes Ziel ist die Neuformulierung zuckerreicher Lebensmittel. Mehr gesetzlich vorgeschriebene Frucht bedeutet zwangsläufig weniger Raum für Zucker.
Und der Fruchtaufstrich?
Hier überrascht die Antwort: „Fruchtaufstrich" ist in dieser Weise nicht geregelt. Es ist eine Gebrauchsbezeichnung, die üblicherweise ein Erzeugnis mit deutlich mehr Frucht und weniger zugesetztem Zucker meint.
Das heißt: „Fruchtaufstrich" garantiert keinen Mindestwert, „Konfitüre extra" schon. Paradoxerweise ist der Name, der am handwerklichsten klingt, der am wenigsten regulierte — herausfinden lässt sich der Inhalt nur über den Fruchtanteil in der Zutatenliste.
Ein Glas in zehn Sekunden lesen
- Auf die Verkehrsbezeichnung schauen, nicht auf den Fantasienamen. Sie steht meist kleiner, nahe der Füllmenge.
- Den Fruchtanteil suchen — die Angabe ist Pflicht: „hergestellt aus X g Frucht je 100 g".
- Prüfen, an welcher Stelle der Zucker steht. Steht er zuerst, ist mehr Zucker als Frucht enthalten.
- Auf Pektin und Citronensäure achten. Beide sind unbedenklich, doch ihr Fehlen deutet meist auf Frucht hin, die von selbst geliert, weil viel davon enthalten und reif geerntet ist.
Warum es sich zu wissen lohnt
Weil der Name auf dem Glas die einzige Angabe ist, die der Hersteller nicht frei wählen kann. Alles andere — „handwerklich", „wie früher" — hat keine rechtliche Definition und garantiert nichts. Verkehrsbezeichnung und Fruchtanteil dagegen sind überprüfbar.